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Antrag für eine Fahrt nach Lübeck zur Besichtigung des Gründungsviertels

Der VA beschließt:

Die Stadt organisiert für den Rat eine Besichtigung des Gründungsviertels in Lübeck.

Dort ist nach Abbruch von Schulbauten aus den 50er Jahren eine Bebauung in Anlehnung an die historische Bebauung erfolgt. Insgesamt wurden 38 Gebäude auf den kleinteiligen historischen Flurstücken errichtet; siehe unter Lübecker Gründungsviertel – Wikipedia.

 

Begründung

 

Die Celler Bürgergesellschaft beschäftigt sich z.Zt. intensiv mit dem Thema „Karstadt“. Eine Vortragsveranstaltung des Heinze-Verlags und der von der Architektenschaft durchgeführte Ideenwettbewerb, haben vielen Celler Bürgern die Problematik nahegebracht. Diese Initiativen des Verlags und der Architektenschaft werden von uns ausdrücklich begrüßt. Dabei steht bislang allein der Umbau des Hauptgebäudes im Bestand im Vordergrund. In diesem Stadium der Meinungsbildung ist es aber nach unserer Auffassung nicht zielführend, dass eine Nachnutzung in Anlehnung an die historische Fachwerkbebauung aus dem Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten ist.

 

Mit der Wiederherstellung der ursprünglich geschlossenen Fachwerkbebauung würde die Altstadt, in der es kaum noch Bewohner gibt, wieder zum hoch attraktiven Wohnort (zurück-) entwickelt werden. Der Wegfall des dominanten Karstadt - Hauptgebäudes zugunsten der Wiederbelebung der Fachwerkstruktur in diesem zentralen Innenstadtbereich wäre auch eine wichtige Maßnahme für den Tourismusstandort Celle.  

 

Zweifelsohne hatte das Kaufhaus Karstadt lange Zeit eine bedeutende Funktion für die Attraktivität von Celle als Einkaufsstadt. Nachdem aber das Zeitalter der Kaufhäuser beendet ist, haben diese Bauwerke ihre Funktion als Einkaufsmagnet verloren, zumindest in Mittelstädten von der Größenordnung Celles. Vor diesem Hintergrund muss neben einer Nachnutzung des Bestandsgebäudes auch der Abbruch dieses dominanten Innenstadtbauwerks in die Überlegungen mit einbezogen werden.  Damit könnte u.a. eine offene Wunde in der Celler Fachwerkbebauung geheilt werden.

 

In Lübeck gibt es ein eindrucksvolles Beispiel für eine (Neu-) Bebauung in Anlehnung an die historische Bebauung eines ganzen Stadtquartiers. Dort wurde in der Nachkriegszeit eine zerbombte Innenstadtfläche Anfang der 50er Jahre mit Schulen bebaut. Diese Nachkriegsbebauung wurde entfernt. In einem Bebauungsplan wurden die historischen Flurstücke als Grundraster für den Wiederaufbau festlegt. Bis auf die Fassade und die Dachgestaltung ist der Erwerber frei in der Gestaltung des Inneren, wobei gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss und Wohnnutzung ab dem ersten Geschoss vorgeschrieben sind. Grundlage des realisierten Projekts in Lübeck war u.a. ein europaweit ausgeschriebener Ideenwettbewerb zur Fassadengestaltung. Zur „Neu“-Bebauung siehe unter Gründungsviertel - Stadtentwicklung.

 

Die Stadt Lübeck baute als Vorausleistung für alle Grundstücke den Kellerboden und die Seitenwände des Kellers, einschließlich der Anschlüsse für die Ver- und Entsorgung. Die Grundstücke wurden dann an private Erwerber zum Verkehrswert einzeln verkauft, die baulichen Vorausleistungen der Stadt eingeschlossen. Die Bebauung ist von den neuen Eigentümern privat finanziert worden. Im Ergebnis sind alle 38 Grundstücke an private Erwerber verkauft worden und davon sind 30 Grundstücke bereits bewohnt; die restlichen Grundstücke sind im Bau.

 

 

 

Dr. Udo Hörstmann                  Fraktionsvorsitzender

Christian Danner                                                                                                            Ausschuss für Stadtentwicklung Bauen & Liegenschaften

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