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Baumrodungsarbeiten Straße „Steinfurt“ zur Realisierung des Baufelds

Die begonnen Baumrodungsarbeiten im Bereich der Straße „Steinfurt“ zur Realisierung des Baufelds für „Tiny Häuser“ wirft Fragen auf, die wir von der Stadtverwaltung zeitnah beantwortet haben möchten.

1. Ist eine Umweltverträglichkeit durchgeführt worden, wie für dieses Gebiet vom niedersächsischen Forstamt vorgeschrieben?

2. Nach unserem Kenntnisstand ist das Planungs- und Genehmigungsverfahren noch nicht rechtsverbindlich abgeschlossen. Wer hat dann die jetzt begonnene Aktion der Fällung beauftragt?

3. Handelt es sich bei dem Vorgehen um einen Vorgriff auf den Satzungsbeschluss?


Zusatzerläuterung zu unserer Anfrage vom 21.2.2022

Wir stellen folgendes klar:

Der Rat hat in seiner Sitzung vom 9.12.2021 den überarbeiteten Entwurf des „Bebauungsplans Steinfurt“, sowie der zugehörigen Begründung zugestimmt und die erneute öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit 4A Abs. 3 beschlossen.

Das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung liegt noch nicht vor, d.h. der Bebauungsplan ist noch nicht endgültig beschlossen worden.

Es dürfte kein Zweifel bestehen, dass vor einem entsprechenden, rechtskräftigen Beschluss, unter Ausschluss des Rates, Maßnahmen nicht getroffen werden können, die zu der erneuten öffentlichen Auslegung gestellt worden sind.

Ohne diesen, nach unserer Auffassung, weiteren Ratsbeschluss, könnte die Gefahr bestehen, dass der Bebauungsplan rechtsunwirksam ist und damit die „Tiny House Bebauung“ gänzlich in Frage gestellt werden könnte.

Die UNABHÄNGIGEN sind daran interessiert, dass eine Ausweisung für eine „Tiny House Bebauung“ erfolgt und zügig durchgeführt wird.


Dr. Udo Hörstmann

Fraktionsvorsitzender

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